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Relative Unwirksamkeit bei vorläufiger behördlicher Untersagung im künftigen Milieuschutzgebiet
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
05.05.2025 GE 6/2025, S. 276 - Vollzieht das Grundbuchamt auf Antrag des Eigentümers eine Teilungserklärung im Grundbuch, nachdem die Behörde dem Eigentümer die Aufteilung gemäß § 172 Abs. 1 BauGB vorläufig untersagt hatte, ist die Aufteilung gegenüber der Behörde relativ unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde die Untersagungsverfügung vor Anlegung der Wohnungsgrundbuchblätter aufgehoben hatte, aber zuvor eine das Grundstück betreffende Milieuschutzverordnung in Kraft getreten ist.
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Dübelloch an Dübelloch: Was muss der Vermieter hinnehmen und wie lässt es sich vielleicht vermeiden?
Rückgabe der wie ein Schweizer Käse durchlöcherten Mietsache
02.05.2025 GE 8/2025, S. 376 - Das gehört zum Vermieteralltag: Der Mieter gibt die Wohnung zurück und der Vermieter entdeckt bei der Besichtigung Wände, die von einer Unzahl von Dübellöchern übersät sind, zum Teil mehr oder weniger gut, schlecht oder gar nicht verschlossen. Was kann er tun? Was ist Mietersache? Der Mieter stellt sich auf den Standpunkt: Das Setzen von Dübeln gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, er müsse die Löcher nicht einmal verschließen. Der Vermieter sieht in der Vielzahl der Löcher, insbesondere angesichts durchbohrter Fliesen, eher eine Sachbeschädigung, auch weil man Dübel heutzutage durch Klebemontagen vermeiden könne. Die von der Rechtsprechung entwickelten Lösungen sind bunt und zum Teil widersprüchlich. Der folgende Beitrag versucht, Klarheit zu bringen.
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Kleingedrucktes Augenpulver reicht nicht: Verstehen setzt zunächst einmal die Lesbarkeit des Textes voraus
Mieterhöhungserklärung nach einer durchgeführten Modernisierung
29.04.2025 GE 6/2025, S. 273 - Arbeiten mit dem Computer kann zur Falle werden. Angesichts der erheblichen Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach einer Modernisierung gerät – man will ja auch keine Berge von Papier produzieren – manch einer in die Versuchung, für Ausdrucke eine möglichst kleine Schrift zu benutzen und scheitert dann: Denn wird eine Mieterhöhungserklärung in einer Schriftgröße von 4 bis 5 Punkt abgegeben und das Schriftbild auch nicht durch eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, ist sie bereits formal unwirksam, weil es an einer ausreichenden Lesbarkeit fehlt, so das LG Darmstadt.
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Ein Vergleich mit dem Vormieter ist auch für den Nachmieter bindend
Mietpreisbremse und Vormiete
25.04.2025 GE 6/2025, S. 271 - Der Vermieter darf bei Neuabschluss eines Mietvertrages die Vormiete verlangen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich überschritten wird. Die Vormiete muss allerdings rechtlich geschuldet sein, was für jede Einigung während des Mietverhältnisses über die Miethöhe gilt.
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